Aktuelles

  • Neue Düsseldorfer Tabelle zum Unterhaltsrecht berücksichtigen!
  • Spätestens alle zwei Jahre Überprüfung der Höhe des Unterhaltsanspruchs nach erneuter Auskunftserteilung zur Höhe des vom Unterhaltsverpflichteten erzielten monatlichen Nettoeinkommens
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung